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ADR Basiskurs

 

(Stück - und Schüttgut - Erstschulung)  

Wer ein Fahrzeug führt, mit denen gefährliche Güter befördert werden (ab kennzeichnungspflichtiger Menge), muss in dem Besitz einer Bescheinigung (ADR Bescheinigung) sein, die von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle ausgestellt wird und mit der bescheinigt wird, dass die Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden hat, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen ist.

 

Schulungsdauer:


Die Schulung findet an 2 ½ Tagen statt.

Prüfung:

Der Basiskurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammer  ab. Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens 25 von 30 Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Prüfung dauert 45 Minuten.

 

Die nächsten Termine:

 

  • Samstag 02.06.2012
  • Samstag 09.06.2012
  • Samstag 16.06.2012

 

 

 

 
 

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