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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, den 27. November 2009 um 14:06 Uhr |
ADR Fortbildung
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(Auffrischungskurs alle 5 Jahre)

Jeweils nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner ADR Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung eine Fortbildung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung werden alle auf der ADR Bescheinigung eingetragenen Klassen verlängert.
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Schulungsdauer:
Die Schulung findet an 1 ½ Tagen statt.
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Prüfung:
Die Fortbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammer ab. Die Prüfung besteht aus 15 Fragen, wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens 11 von 15 Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
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Die nächsten Termine:
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- Samstag 18.08.2012
- Samstag 25.08.2012
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Jeweils nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner ADR Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung eine Fortbildung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung werden alle auf der ADR Bescheinigung eingetragenen Klassen verlängert.
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