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Kraftfahrerfortbildung
Geschrieben von: Administrator   
Samstag, den 28. November 2009 um 12:28 Uhr

Kraftfahrerfortbildung

kraftfahrerfortbildung1Jeweils nach fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden. Zum ersten Eintritt der neuen Regelungen sind jedoch „Übergangspuffer“ eingeführt worden, die es zulassen, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen.


Schulungsdauer:
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne "Blöcke" aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Die Teilnahme an einzelnen „Weiterbildungsblöcken“ kann durch Teilbescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/- zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.


Prüfung:

Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.


Termine:

 

  • Samstag 03.03.2012 (Modul 1)
  • Samstag 10.03.2012 (Modul 2)
  • Samstag 17.03.2012 (Modul 3)
  • Samstag 24.03.2012 (Modul 4)
  • Samstag 31.03.2012 (Modul 5)
  • Samstag 05.05.2012
 
 

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